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Schnelle Reaktion auf Karlsruher Urteil - HAMCOM löscht Vorratsdaten

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die bestehende gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Das regionale Telekommunikationsunternehmen HAMCOM reagierte umgehend auf dieses Urteil und hat alle von ihm gespeicherten Vorratsdaten gelöscht. HAMCOM-Kunden werden mit ihrer nächsten Abrechnung eine Bestätigung über die Löschung ihrer Vorratsdaten erhalten.

Seit 2008 waren Telekommunikationsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, alle Telefon- und Mobilfunk-Verbindungsdaten ihrer Kunden sowie Daten zur Email-Nutzung für mindestens 6 Monate zu speichern. 2009 kamen auch Daten über Internetverbindungen hinzu. Dagegen reichten verschiedene Interessensgruppen und Einzelpersonen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein und bekamen Recht. Am 2. März  2010 haben die Karlsruher Richter die gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt, da diese einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses darstellen. Sie legten damit gleichzeitig fest, dass alle auf dieser Grundlage gespeicherten Daten gelöscht werden müssen. HAMCOM ist der Weisung des Bundesverfassungsgerichts umgehend und uneingeschränkt nachgekommen. Wie vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung werden nunmehr lediglich die für Abrechnungszwecke relevanten Verbindungsdaten gespeichert. 

Dienstag, den 09. März 2010

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