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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprach-kommunikations-, Internet-, Radio- und TV-Dienstleistungen der dem Verbund der HeLi NET Te-lekommunikation GmbH & Co. KG jeweils zugehöri-gen Gesellschaften - bestehend aus AHLENCOM, EWFcom, GSWcom, HAMCOM, LipTel, LünTel, SchwerteCom, SoestCom, UnnaCom, WarsteinTel, WerlCom und WickedeCom – im Folgenden HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG - nachfolgend jeweils HeLi NET

 

Einführung Liebe Kunden der HeLi NET,

leider kommen auch wir nicht um das sogenannte Kleingedruckte herum. Wir haben uns bei der Beschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bemüht, so nutzer-freundlich wie möglich zu sein. Bitte lesen Sie diese Allge-meinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch, da sie das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der HeLi NET regeln.

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Rechtsbeziehungen der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG (im Folgen-den „HeLi NET“ genannt) mit ihren Kunden. Sie finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, sowie Beseitigung von Störungen, Anwendung.

1.2 Der Einbeziehung von AGB des Kunden wird widersprochen.

1.3 Die Rechte und Pflichten des Kunden und der HeLi NET er-geben sich in folgender Reihenfolge zunächst aus dem Kundenauftrag, so dann aus der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Preisliste, den jeweiligen Sonderbedingungen bzw. Leistungsbeschreibungen und diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmungen der jeweils vor-rangigen Regelung.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich, telefonisch oder durch Online-Auftrag (z. B. E-Mail) und bedarf zur Annahme des Vertrages des Zugangs einer schriftlichen, als “Auftragsbestätigung“ bezeichneten Annahmeerklärung durch HeLi NET. Im Zweifel beginnt der Vertrag mit der Freischal-tung des Anschlusses bzw. Bereitstellung des Dienstes. Gleiches gilt für Vertrags- bzw. Tarifänderungen.

2.2 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der HeLi NET einen Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen.

2.3 Die HeLi NET kann den Auftrag des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sie kann die Annahme des Auftrags auch von der Vorlage eines Nutzungsvertrages gemäß § 45 a TKG (siehe 4.) oder von der Erbringung einer ange-messenen Sicherheitsleistung abhängig machen.

2.4 HeLi NET behält sich vor, gemäß der nachfolgenden Ziff. 23 die Bonität des Kunden zu prüfen. Ergeben sich binnen 15 Arbeitstagen nach Auftragsannahme begründete Zweifel an der Bonität des Kunden aufgrund der nach Ziff. 23 durchge-führten Bonitätsprüfung, ist HeLi NET berechtigt, den Kun-denantrag abzulehnen oder vom bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Sofern HeLi NET vom Vertrag zurücktritt, ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommene Dienstleistung zu zahlen. Bei Zweifeln an der Bonität des Kunden kann HeLi NET in Ergänzung zu den Ziff. 2.3 und 2.4 auch nachträglich eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleis-tung wird im Einzelfall festgelegt. Die Sicherheit kann durch Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts erbracht werden. Die Sicherheitsleistung ist zurückzugeben, sobald die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung nicht mehr bestehen. Soweit sich HeLi NET zur Erbringung ihrer angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

3. Vertragsänderung


3.1 HeLi NET kann den Vertrag mit dem Kunden durch die Einbeziehung geänderter Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und/oder Preislisten mit einer Ankündigungsfrist von einem (1) Monat zu deren Inkrafttreten ändern, wenn der Kunde nicht nach Maßgabe der Ziff. 3.2 bis 3.3 widerspricht. Der Kunde wird auf die Änderung in Textform hingewiesen. Der Hinweis muss nicht die geänderten Vertragsgrundlagen selbst ent-halten; er muss jedoch mitteilen, wo die geänderten Vertragsbedingungen vom Kunden in zumutbarer Weise einge-sehen oder erlangt werden können.

3.2 HeLi NET wird den Kunden bei dem Hinweis auf die Änderung ausdrücklich darüber belehren, dass es als sein Einverständnis zu der Änderung gilt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich der Änderung widerspricht, wobei zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung genügt.

3.3 Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Ein-verständnis mit der Änderung und diese tritt mit Ablauf des Monats in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.

3.4 Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit HeLi NET die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes anpasst. Hier tritt die Änderung mit Be-kanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Ein Widerspruchsrecht besteht fer-ner nicht, wenn aufgrund der Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge anderer Anbieter, der Kosten für Zusammenschaltung anderer Anbieter und/oder Dienste anderer Anbieter HeLi NET die jeweilige Preisliste der Kostenänderungen entsprechend anpasst. Ein Widerspruchsrecht besteht des Weiteren nicht, wenn die Änderung keine Nachteile begründet, also für den Kunden lediglich vorteilhaft ist.

3.5 HeLi NET behält sich das Recht vor, die Preise für Service- und Sonderrufnummern ohne vorherige Ankündigung zu verändern oder einzustellen, ohne dass der Kunde dabei von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen kann.

4. Nutzung von Grundstücken

4.1 Soweit durch die vertraglichen Leistungen die Rechte des Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten eines Grund-stückes berührt werden, kann HeLi NET den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn kein Nutzungsvertrag gemäß den § 45 a TKG oder eine Grundstückseigentümererklärung besteht bzw. eine Grundstückseigentümererklärung vom dinglich Berechtigten widerrufen wird und der Kunde auf Verlangen der HeLi NET nicht binnen eines Monats den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Nutzungsvertrages vorlegt. Gleiches gilt, wenn der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt oder bei Wechsel des dinglich Berechtigten oder Eigentümers.

4.2 Legt der Kunde binnen der Frist den Antrag des dinglich Be-rechtigten auf Abschluss des Nutzungsvertrages vor, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen, wenn HeLi NET den Antrag gegenüber dem dinglich Berechtigten nicht bin-nen eines Monats durch Übersendung des gegengezeichne-ten Vertrages annimmt.

4.3 Soweit ein Nutzungsvertrag bzw. eine Grundstückseigentü-mererklärung nicht vorliegt, ist HeLi NET von der Verpflichtung zur Leistung frei. Ist der Kunde der Grundstückseigentümer, bleibt der Vertrag außer im Fall nach Ziff. 4.2 sowie die Leistungsfreiheit der HeLi NET bestehen. Der Kunde hat bis zur ordnungsgemäßen Beendigung die nutzungsunab-hängige Vergütung weiter zu leisten.

4.4 Geht das Eigentum an dem Grundstück an einen Dritten über, so tritt der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus dem Grundstücksnutzungsvertrag ein.

5. Teilnehmeranschluss

5.1 HeLi NET oder deren Beauftragte stellen dem Kunden im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen allgemeinen, d. h. für jeden möglichen Nutzer bereit-gestellten Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommuni-kationsnetz zur Verfügung. Der Kunde kann den Netzzu-gang zum Anschluss von Sprachtelefon-, Telefax-, Datenü-bertragungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommunikationseinrichtungen sowie ggf. für den Empfang von Radio- und TV-Programmen nutzen, sofern diese den gesetzlichen und den verordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Mit Hilfe solcher Endeinrichtungen kann der Kunde Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen sowie ggf. Rund-funksignale empfangen. Verbindungen im Netz der HeLi NET werden von dieser mit einer mittleren Durchlasswahr-scheinlichkeit von 97,0 % hergestellt.

5.2 Die Anschlussverfügbarkeit beträgt 98,5 %. Die Anschluss-verfügbarkeit ist die für einen Bewertungszeitraum von 12 Monaten ermittelte tatsächliche Verfügbarkeitszeit des Anschlusses (in Stunden) in Relation zur Gesamtzahl der theoretisch möglichen Anschlussstunden. Ein Anschluss gilt als verfügbar, wenn der Kunde Verbindungen aufbauen und entgegennehmen kann. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind explizit von der Anschlussverfügbarkeit ausgeschlossen.

5.3 Die dauerhafte Voreinstellung eines Verbindungsbetreibers oder die Auswahl im Einzelfall ist nur dann möglich, wenn dieser sein Verbindungsnetz mit dem Teilnehmernetz der HeLi NET zusammengeschaltet hat. Es sind die Bedingun-gen des dauerhaft voreingestellten oder des im Einzelfall ausgewählten Verbindungsnetzbetreibers maßgeblich. Die Herstellung von Verbindungen zum Internet ist zu den Bedingungen des jeweiligen Anbieters möglich.

5.4 Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze können Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen und der Internet-Zugang eingeschränkt sein.

5.5 Der Kunde hat den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren.

5.6 HeLi NET behält sich vor den Vorlieferanten für die TAL zu wechseln, bzw. auf Glasfaser-TAL zu migrieren.

6. Eigentum

6.1 Der Kunde wird sicherstellen, dass HeLi NET bei Beendigung des Vertrages sämtliche Service- und Technikeinrichtungen abbauen und abholen kann, sofern nicht schutzwür-dige Interessen Dritter entgegenstehen.

6.2 Werden dem Kunden für die Vertragsdauer technische Ein-richtungen oder Endgeräte überlassen, bleiben diese – so-weit nichts anderes vereinbart wird – Eigentum der HeLi NET. Bei Beeinträchtigung des Eigentumsrechtes durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust ist HeLi NET unverzüglich zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann HeLi NET den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen. Im Falle des Wiederrufs oder der Beendigung des Vertrages (z. B. Kündi-gung) sind die überlassenen Endeinrichtungen unverzüglich zurückzugeben. Unterbleibt die Rückgabe, kann HeLi NET die technischen Einrichtungen und Endgeräte dem Kunden in Rechnung stellen.

6.3 Soweit es der HeLi NET aus technischen und/oder betrieblichen Gründen notwendig erscheint, kann sie diese Einrichtungen während der Vertragslaufzeit jederzeit austauschen.

6.4 Endgeräte, die im Rahmen von Sonderaktionen oder Miet-kauf vom Kunden käuflich erworben werden, sind Eigentum des Kunden. Beim Mietkauf geht das Eigentum an den Geräten nach Zahlung der letzten Rate auf den Kunden über.

6.5 Die im Rahmen von Sonderaktionen vertriebenen Endgeräte werden subventioniert. Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus Gründen beendet, die die HeLi NET nicht zu vertreten hat, kann HeLi NET unter Berücksichtigung der verbleibenden Restlaufzeit eine Nachberechnung verlangen. Der zum Zeitpunkt des Kaufs ausgewiesene Kaufpreis ist dabei um den bereits entrichteten Aktionspreis zu kürzen und der so ermittelte Differenzbetrag bezogen auf die verbleibende Restlaufzeit anteilig in Rechnung zu stellen.

6.6 Bei Widerruf des Sprach- und/oder Internet- und/oder des Radio- und TV-Vertrages sind auch sämtliche in Verbindung mit den jeweiligem Vertrag erhaltenen Endgeräte unverzüg-lich zurückzugeben. Unterbleibt dies, kann HeLi NET einen Wertersatz verlangen.

6.7 Ziff. 6.6 gilt entsprechend für die im Rahmen von Sonderak-tionen gesponserten Geräte, die nicht im unmittelbaren Zu-sammenhang mit der HeLi NET-Leistung stehen.

6.8 Im Falle von Glasfaseranschlüssen bleibt HeLi NET Eigen-tümer aller HeLi NET Service- und Technikeinrichtungen, ein-schließlich der von ihr installierten Leitungsrohre, Glasfaser-kabel, Schaltschränke und Multiplexer.

7. Leistungen der HeLi NET

7.1 Die von HeLi NET zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsgrundlagen gem. Ziff. 1.3 dieser AGB.

7.2 HeLi NET und die von ihr beauftragten Unternehmen sind berechtigt, ihre Leistung, wie z. B. eine Verbindung zu unterbrechen oder in der Dauer zu beschränken oder die Leistung in sonstiger Weise zeitweise teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam, Computerviren/-würmern oder Trojanern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ergeben sich hieraus nicht. Soweit HeLi NET eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z. B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Ge-nehmigungen abhängig ist, steht die Verpflichtung der HeLi NET unter dem Vorbehalt, dass diese tatsächlich rechtzeitig erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht der HeLi NET entfällt insoweit, es sei denn, HeLi NET ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Stellt der Dritte die Vorleistung aus Gründen, die HeLi NET nicht zu vertreten hat, ein, ist HeLi NET zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit dem Kunden berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur insoweit, als HeLi NET gegenüber dem Dritten Scha-densersatzansprüche zu stehen.

7.3 HeLi NET wird den Kunden im Falle einer längeren, vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder -beschränkung unterrichten. Sie wird diese Leistungsunterbrechung sobald wie möglich beheben.

7.4 Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nutzung der vertraglichen Leistung oder auf einen jederzeitigen Verbin-dungsaufbau unter Nutzung der vertraglichen Leistung angewiesen und hat der Kunde der HeLi NET dies schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt, werden HeLi NET oder die von ihr beauftragten Unternehmen den Kunden darüber hinaus über jede vorhersehbare Leistungseinstellung oder -beschränkung und deren Beginn im Vorhinein unterrichten. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.

7.5 Gerät die HeLi NET mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn HeLi NET eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.

7.6 HeLi NET wird auf Wunsch des Kunden seine notwendigen Daten (Rufnummer, Name, Vorname, Anschrift) unentgeltlich an einen Herausgeber eines allgemein zugänglichen Telefonverzeichnisses zwecks Aufnahme in ein solches Telefonverzeichnis weiterleiten. Das Vorstehende gilt entsprechend, soweit der Kunde die Aufnahme seiner notwendigen Daten in ein Verzeichnis für Auskunftsdienste wünscht. Der Kunde hat das Recht, seinen Eintrag in einem Telefonver-zeichnis sowie in einem Verzeichnis für Auskunftsdienste prüfen, berichtigen und wieder streichen zu lassen. Der Kunde kann ferner innerhalb der datenschutzrechtlichen Be-stimmungen die entgeltliche Eintragung eines Mitbenutzers des Netzzuganges in einem Telefonverzeichnis sowie in einem Verzeichnis für Auskunftsdienste verlangen.

8. Einschränkungen der Leistungspflicht

8.1 Soweit HeLi NET Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

8.2 HeLi NET behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern, sowie Änderungen der Technik oder der Systeme vorzunehmen, die bauliche Maßnahmen bzw. Änderungen in den Systemeinstellungen erforderlich machen können, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

8.3 Im Falle eines von der HeLi NET nicht zu vertretenden, nicht vorhersehbaren oder vorrübergehenden Leistungshindernisses, verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

8.4 Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege, Hardware- oder Softwareerweiterungen oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Stromlieferungen benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung der HeLi NET gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung dieser Vorleistungen, soweit HeLi NET mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden der HeLi NET beruht.

9. Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat HeLi NET unverzüglich jede Änderung seiner Rufnummer, seines Namens, ggf. seiner Rechtsform, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung sowie grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung, etc.) bekannt zu geben sowie sonstige zur Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben mitzuteilen. Im Falle des Umzugs ist der Kunde verpflichtet, den Zeitpunkt des Umzugs sowie den Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmeranschluss gekündigt werden soll, mindestens vier Wochen im Voraus der HeLi NET mitzuteilen. Sollten der HeLi NET Kosten dadurch entstehen, dass der Kunde eine der vorgenannten Änderungen und Informationen nicht oder nicht rechtzeitig mitteilt, behält sich HeLi NET vor, diese Kosten gegenüber dem Kunden geltend zu machen

9.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung der HeLi NET bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von HeLi NET geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht unverzüglich alle für ihn erkennbaren und möglichen Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz der Einrichtungen der HeLi NET beim Kunden und des Telekommunikationsnetzes der HeLi NET geeignet, erforderlich und zumutbar sind. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist HeLi NET berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

9.3 Soweit erforderlich, stellt der Kunde für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen der HeLi NET unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand. Der Kunde gestattet den Mitarbeitern der HeLi NET oder beauftragten Dritten jederzeit das Betreten des Grundstückes und den Zutritt zu den Anschlüssen zwecks Durchführung des Vertrages. Ist ein Zugang zum vereinbarten Termin nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, HeLi NET den hierdurch entstandenen Schaden zu erstatten. Gewährt der Kunde im Falle von Störungen keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, ist HeLi NET berechtigt, den Kunden vom Netz zu trennen, bis die Störungsursache beseitigt ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte der HeLi NET wegen Verzuges des Kunden mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der HeLi NET die, für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, ggf. Planauskünfte über Versorgungsleitungen sowie Genehmigungen zur Verfügung zu stellen.

9.5 Der Kunde ist für seine technische Ausstattung, die die Nutzung der Dienste der HeLi NET ermöglicht, selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, nur solche Geräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikati-onsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist.

9.6 Zur Vermeidung von Überlastungen des Teilnehmernetzes der HeLi NET ist der Kunde nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Aufbau von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder in sonstiger Weise missbräuchlich zu nutzen. Im Falle der Missachtung ist HeLi NET berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. In diesem Fall behält sich HeLi NET die Geltendmachung des ihr durch die missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens sowie die Einleitung strafrechtlicher Schritte vor.

9.7 Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (siehe insbe-sondere Ziff. 10.7, 11.5, 11.7, 11.8, 12.7, 12.8 und 12.9) nutzen.

9.8 Der Kunde hat HeLi NET auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziff. 9.7 dieser AGB oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden, etwa der Verletzung der Rechte Dritter, gegen HeLi NET erhoben werden. Dies gilt insbesondere auch für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

9.9 Der Kunde hat Passworte und Nutzer- bzw. Zugangskennung geheimzuhalten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht be-rechtigte Dritte davon Kenntnis erhalten haben.

10. Bestimmungen und Pflichten des Kunden für Sprach- und Preselection-Leistungen

10.1 HeLi NET ermöglicht dem Kunden im Rahmen der techni-schen und betrieblichen Möglichkeiten durch eine dauerhafte Voreinstellung der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 01087 die Inanspruchnahme von Verbindungen mit Anschlüssen von anderen Anbietern. Insbesondere sind dies: - Verbindungen zu Anschlüssen, die über eine Orts- oder Landesvorwahl zu erreichen sind - Verbindungen zu Anschlüssen von Mobilfunknetzen - Verbindungen zu bestimmten Dienstekennzahlen

10.2 Verbindungen im Telekommunikationsnetz der HeLi NET werden mit einer mittleren Durchlassgeschwindigkeit von 97.0 % hergestellt.

10.3 Durch technische Gegebenheiten der Telekommunikationsnetze anderer Anbieter können Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit von ISDN-Leistungsmerkmalen eingeschränkt sein.

10.4 Die Preselection-Leistung wird nicht an Festnetzanschlüssen erbracht, die die HeLi NET zur Verfügung stellt.

10.5 HeLi NET behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Auflistung der jeweils gesperrten Nummern stellt HeLi NET dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Im Interesse des Kundenschutzes stellt HeLi NET Verbindungen zu 0900er-Rufnummern bis zu einer maximalen Dauer von 60 Minuten her.

10.6 Der Kunde erhält für die Preselection-Leistung eine monatliche Rechnung.

10.7 Der Kunde wird den Anschluss und die Verbindungen zu anderen Anschlüssen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Er wird keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten an beliebige Anrufer übermitteln und sie nicht auf solche Informationen hinweisen. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130 a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 pornographisch sind, den Krieg verherrlichen oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen der HeLi NET zu schädigen.

10.8 Die Anwahl einer Zielrufnummer ist nicht zulässig, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist oder bekannt ist, dass das Zustandekommen der Verbindung – insbesondere auch durch technische Vorkehrungen – vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert werden wird.

10.9 Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiterschaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist.

10.10 Sofern der Kunde Preselection-Leistungen der HeLi NET nutzt, verpflichtet er sich, den Wechsel seines Anschlussanbieters oder die Kündigung seines Anschlusses unverzüglich HeLi NET mitzuteilen, damit die Inanspruchnahme der Verbindungen von HeLi NET sichergestellt bzw. ein Missbrauch verhindert werden kann.

10.11 Der Kunde ist verpflichtet, einen etwaig bestehenden Preselection-Vertrag mit einem anderen Anbieter vor Inanspruchnahme der Preselection-Leistungen der HeLi NET zu kündigen.

11. Bestimmungen und Pflichten des Kunden für Internet-dienstleistungen

11.1 HeLi NET stellt dem Kunden im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten Internet-Dienstleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur Verfügung. HeLi NET übermittelt IP-Pakete zwischen den angeschlossenen Rechnern und stellt Übergänge zu weiteren Netzen zur Verfügung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die HeLi NET keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet hat. Verzögerungen oder Nicht-Erreichbarkeiten, die auf Überlastungen des Internets zurückzuführen sind, hat HeLi NET nicht zu vertreten. Ein Anspruch des Kunden auf die Einrichtung oder den Weiterbetrieb bestimmter Übergänge besteht nicht. Die ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht gewährleistet.

11.2 Sollte innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme des Internetdienstes festgestellt werden, dass die technischen Voraussetzungen beim Kunden für den beauftragten DSL-Anschluss nicht gegeben oder nicht ausreichend sind, bemühen sich beide Seiten um eine Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Gegebenheiten. Kommt keine Einigung zustande, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten.

11.3 Die vertraglich vereinbarten Tarife (z. B. Flatrate) gelten nur vom jeweiligen Festnetzanschluss des Kunden bei der HeLi NET. Sofern der Kunde oder Dritte mit dem Passwort/Nutzerkennung des Kunden Internetdienste von einem anderen HeLi NET-Anschluss abrufen will, sind die jeweils aktuell gültigen Internet-Einwahl-Entgelte der HeLi NET vom Kunden zu zahlen.

 

11.4 Eine zugeteilte feste IP-Adresse ist lediglich für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen HeLi NET und dem Kunden gültig. HeLi NET behält sich die Änderung der festen IP-Adresse aus technischen, rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen vor. Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Zuweisung einer festen IP-Adresse entstehen nicht. Die feste IP-Adresse ist ausschließlich mit dem Internet-Anschluss nutzbar und kann nicht auf andere Produkte übertragen werden.

11.5 Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm eingesetzten DSL-Endgeräte UR-2-kompatibel sind. Der Kunde haftet der HeLi NET für Schäden, die durch den Einsatz von dieser Norm nicht entsprechenden Geräten entstehen.

11.6 Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch missbräuchliche übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.

11.7 Der Kunde wird die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich und nur entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen und jegliche rechtswidrige Handlung unterlassen. In diesem Zusammenhang hat der Kunde jede Handlung, die zu einer Bedrohung, Belästigung anderer Internet-Nutzer führt, zu unterlassen. Der Kunde wird ferner keine unberechtigten Zugriffe auf fremde Zielsysteme vornehmen oder einen Versuch hierzu unternehmen.

11.8 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Nutzung keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten herzustellen. Dies gilt insbesondere für solche Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130 a) und § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 pornographisch sind, den Krieg verherrlichen oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen der HeLi NET zu schädigen. HeLi NET ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt hat, jederzeit fristlos zu kündigen.

11.9 Der Kunde verpflichtet sich, HeLi NET von Ansprüchen Drit-ter freizustellen, soweit HeLi NET durch Dritte wegen eines Verstoßes der vom Kunden auf dem bereitgestellten Speicherplatz oder dem bei HeLi NET untergebrachten kundeneigenen Server hinterlegten Informationen gegen gesetzliche Regelungen in Anspruch genommen wird oder soweit der Kunde in sonstiger Weise Leistungen der HeLi NET gesetzeswidrig gebraucht oder einen solchen Gebrauch durch Dritte zulässt.

11.10 Der Kunde ist selbst in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Dienste der HeLi NET nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen und unter Beachtung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen erfolgt. Der Kunde haftet der HeLi NET für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Pflicht entstehen und stellt HeLi NET von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren können. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat. 11.11 Besondere Pflichten WLAN: Der Kunde ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, für die Installation und den Betrieb der für die Nutzung von WLAN überlassenen Hard- und Software ausschließlich selbst verantwortlich.

11.12 Ein Ausspähen der im Rahmen des WLAN übermittelten Datenströme durch Dritte kann derzeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anschluss mindestens mit der vorkonfigurierten Datenverschlüsselung zu nutzen und im erforderlichen Rahmen weitere, eigene Vorkehrungen gegen das Eindringen Dritter in das Funknetzwerk zu treffen, die dem Stand der Technik entsprechen.

12. Bestimmungen und Pflichten des Kunden für Radio- und TV-Dienstleistungen

12.1 Voraussetzung für den Bezug von Radio/TV-Diensten ist ein Glasfaseranschluss.

12.2 Bei Inanspruchnahme der Radio und TV-Dienste stellt HeLi NET dem Kunden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung sowie der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Radio/TV-Signale und soweit vereinbart On-Demand-Dienste, wie z. B. Viedo-on-Demand, zur Verfügung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass HeLi NET mit Ausnahme der On-Demand-Dienste keinen Einfluss auf die generelle Verfügbarkeit des Contents hat, insbesondere bei Störungen der Signale außerhalb der Sphäre von HeLi NET.

12.3 Die für die Bestellung der Optionen nötige Volljährigkeit des Bestellers wird über ein Identifikationsverfahren der Schufa oder eines vergleichbaren Unternehmens geprüft. HeLi NET behält sich vor, im Falle einer negativen Auskunft die Option oder einzelne Filme nicht freizuschalten.

12.4 HeLi NET übermittelt je nach vertraglicher Vereinbarung und gewählter Option Rundfunk und andere Inhalte (Content), soweit ihn dies gesetzlich, vertraglich oder in Abhängigkeit von Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveranstaltern) möglich ist. HeLi NET behält sich vor, einzelne Programme und Inhalte teilweise oder ganz von der Übermittlung auszunehmen, durch gleichwertige Programme zu ersetzen, zu verringern oder in sonstiger Weise zu verändern, soweit der mit dem Vertrag bezweckte Erfolg nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar sind.

12.5 Radio und TV-Dienste können Leistungen umfassen, die nur gegen ein zusätzliches programmbezogenes Entgelt (PayTV) oder ein abrufbezogenes Entgelt (Video on Demand) gemäß Preisliste von HeLi NET verfügbar sind.

12.6 Soweit HeLi NET lediglich den Zugang zu den Räumlichkei-ten des Kunden herstellt, kann der Kunde verschiedene Produkte auch anderer Anbieter über diesen Zugang beziehen. Diese werden von Providern angeboten, welche Vertragspartner (Open Access Partner – OAP) von HeLi NET sind. Um diese Produkte nutzen zu können, schließt der Kunde gesonderte Verträge mit dem jeweiligen OAP. Entgelte für diese Leistungen sind gegenüber dem OAP zu entrichten.

12.7 Der Kunde darf die weitergesendeten Radio/TV Signale und die bereitgestellten Dienste nicht missbräuchlich nutzen und hat jegliche rechtswidrige Handlung zu unterlassen. Der Kunde darf insbesondere abgerufenen Content nur für private Zwecke innerhalb seiner Räumlichkeiten nutzen und diesen nicht vervielfältigen, umgestalten, öffentlich vorführen, verbreiten, senden, gegen Entgelt Dritten bereitstellten, unter Umgehung/Überwindung vorhandener Kopierschutz- oder Verschlüsselungsmechanismen wahrnehmbar machen oder sonst verwerten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm im Falle der Verletzung von Urheberrechten unter anderem Schadensersatzansprüche des Verletzten und eine strafrechtliche Verfolgung drohen.

12.8 Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Regelungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Kunde darf Kindern und Jugendlichen nur solchen Content zugänglich machen, der nach den Prüfungen des FSK für die jeweilige Altersgruppe freigegeben ist. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass die hierfür mitgeteilten PIN keinem Unbefugten bekannt gemacht und diese nicht umgangen oder durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird.

12.9 Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, HeLi NET von allen Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf einer schuldhaften, unzulässigen Verwendung des abgerufenen Contents durch den Kunden beruhen, freizustellen.

13. Nutzung durch und Überlassung an Dritte

13.1 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der HeLi NET den Anschluss nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.

13.2 Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, die durch Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die dem Kunden bereitgestellte Zugangskennung in Anspruch genommen werden. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der HeLi NET, die in deren freiem Ermessen steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte überlassen (resa-le). Bei einem Verstoß kann HeLi NET den Vertrag kündigen. Ferner kann HeLi NET vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie die HeLi NET ohne die Nutzung stünde.

14. Zahlungsbedingungen

14.1 Die vom Kunden an HeLi NET zu zahlenden Preise bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten, die in den Kundencentern der HeLi NET bei den Stadtwerken auslie-gen und auf der Internetseite der HeLi NET zur Verfügung stehen.

14.2 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der Freischaltung des ersten Anschlusses bzw. Zugangs oder mit der Einrichtung der dauerhaften Voreinstellung. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

14.3 Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Soweit der Kunde der HeLi NET keine Ein-zugsermächtigung erteilt hat, muss der Rechnungsbetrag fünf Werktage nach Rechnungsdatum im Wege des bar-geldlosen Zahlungsverkehrs auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der HeLi NET gutgeschrieben sein. HeLi NET ist nicht verpflichtet, Zahlungen per Scheck zu akzeptieren. Hat der Kunde der HeLi NET eine Einzugsermächtigung erteilt, bucht diese den Rechnungsbetrag fünf Werktage nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden ab.

14.4 Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von HeLi NET bzw. den von ihr beauftragten Unternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen sechs Monate nach Versen-dung der Rechnung gelöscht. Hat der Kunde Einwendungen gegen Verkehrsentgelte erhoben, dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft HeLi NET keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

14.5 Einwendungen gegen Entgelteabrechnungen der HeLi NET sind gegenüber HeLi NET innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwände, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. HeLi NET wird den Kunden in der Rechnung auf die Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen Erhebung der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei HeLi NET maßgebend.

14.6 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen der HeLi NET beauftragt hat, wird für den Kunden eine Gesamtrechnung erstellt, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.

14.7 Die bei den Internettarifen in den Pauschalen bzw. Flatrates enthaltenen Verbindungen werden auf der Rechnung und dem Einzelverbindungsnachweis grundsätzlich nicht ausge-wiesen.

14.8 Über die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten, die nach dem sogenannten “Offline-Billing-Verfahren“ abgerechnet werden, erhält der Kunde eine gesonderte Rechnung. Einwendungen gegen diese Rechnung sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen, aus der Rechnung ersichtlichen und für die Diensteinhalte verantwortlichen Mehrwertdiensteanbieter geltend zu machen.

14.9 Erteilt HeLi NET im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzung dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden, und soweit die Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

15. Online Rechnung

15.1 Bei Teilnahme am Online-Rechnungsverfahren erhält der Kunde monatlich eine Rechnung über sämtliche Leistungen online im Kundenportal der HeLi NET zur Verfügung gestellt. Sobald die Online-Rechnung im Internet einsehbar ist, erhält der Kunde eine an die ihm von HeLi NET zugewiesene E-Mail-Adresse gerichtete elektronische Nachricht. Sämtliche Vergütungen werden mit Zugang dieser Nachricht sofort fällig und sind ohne Abzug zahlbar.

15.2 Bei einer Teilnahme am Online-Rechnungsverfahren verpflichtet sich der Kunde, der HeLi NET eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist.

15.3 Der Kunde ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach in ange-messenen Abständen, jedoch mindestens einmal im Monat abzurufen.

15.4 Sofern der Kunde schriftlich einen Einzelverbindungsnachweis beantragt hat, stehen ihm diese Daten auch bei der Online-Rechnung zur Verfügung.

16. Verzug, Pflichtverletzung, Sperre

16.1 HeLi NET bzw. die von ihr beauftragten Unternehmen sind berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des Kunden kostenpflichtig zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 75 Euro in Verzug ist und eine etwaige geleistete Sicherheit verbraucht ist und HeLi NET dem Kunden diese Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form-, fristgerecht und schlüssig begründet, beanstandet hat. Dies gilt nicht, wenn HeLi NET dem Kunden zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrages nach § 45 j TKG aufgefordert und der Kunde diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.

16.2 Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung der Wartefrist ist möglich, wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung (siehe Ziff. 9.6, 9.7, 10.7, 11.5, 11.7 und 11.8) gegeben hat, eine Gefährdung der Einrichtungen der HeLi NET droht oder wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderungen der HeLi NET im besonderem Maße ansteigen und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird. Eine Rufnummernsperrung erfolgt nach erfolgloser Abmahnung unter letzter Fristsetzung, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen gesetzliche Verbote bei der Übersendung oder Übermittlung von Informationen, Sachen oder sonstigen Leistungen, verstößt.

16.3 HeLi NET ist weiter berechtigt, die von dem Kunden in Anspruch genommenen Internet-Dienstleistungen zu sperren, wenn der Kunde gegen die sich aus Ziff. 11.5 bis 11.8 ergebenden Pflichten verstößt. HeLi NET ist zur Sperrung der E-Mail-Adresse des Kunden berechtigt, wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse missbräuchlich nutzt, z. B. durch Mail- oder News-Spamming.

16.4 Der Kunde bleibt auch im Falle einer berechtigten Sperre verpflichtet, die der HeLi NET geschuldete Vergütung zu bezahlen. Hierzu zählt auch der monatliche Grundpreis für die Zurverfügungstellung des Anschlusses.

16.5 Darüber hinaus ist HeLi NET berechtigt, dem Kunden die für die Sperrung des Anschlusses entstehenden Kosten, deren Höhe in der jeweils gültigen Preisliste festgelegt ist, in Rechnung zu stellen.

16.6 Der Anbieter wird die Sperre, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll auf bestimmte Leistungen beschränken. Sie wird nur aufrechterhalten, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung erfassende Vollsperrung des Netzzugangs wird frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen erfolgen.

16.7 HeLi NET ist berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. HeLi NET ist weiterhin berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal mit 3 Euro zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass HeLi NET im Einzelfall kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

16.8 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

16.9 Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und Obliegenheiten in Verzug oder verletzt er diese schuldhaft, kann die HeLi NET Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der HeLi NET wegen Verzuges des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund bleibt unberührt.

17. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Ansprüche der HeLi NET kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von HeLi NET anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

18. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt ist HeLi NET von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechungen der Stromversorgung, Überspannungsschäden sowie behördliche Maßnahmen.

19. Entstörungen und Kosten der Entstörung

19.1 HeLi NET wird Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen lassen.

19.2 Der Kunde hat nach Abgabe einer Störungsmeldung an die HeLi NET dieser die durch die Überprüfung der Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung oder der Schaden im Verantwortungsbereich des Kunden lag. Dies wird über die Telefonrechnung abgerechnet.

19.3 Von HeLi NET bereitgestellte Endgeräte, die im Rahmen einer Entstörung zu ersetzen sind, werden zur Selbstmontage geliefert. Kosten für etwaige Montagearbeiten werden nicht übernommen.

19.4 Beauftragt der Kunde für das Prüfen des Anschlusses eine Fremdfirma, so hat er die Kosten zu tragen.

20. Haftung

20.1 HeLi NET haftet für Personenschäden nur, wenn HeLi NET, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden schuldhaft herbeigeführt haben. Für sonstige Schäden haftet HeLi NET, wenn der Schaden von HeLi NET, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

20.2 HeLi NET haftet darüber hinaus bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Einzelfall auf höchstens 25.000,00 Euro beschränkt. Vorstehende Regelungen gelten für die Verletzung garantierter Beschaffenheiten entsprechend.

20.3 Darüber hinaus ist die Haftung der HeLi NET, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrläsig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, je Endkunden von HeLi NET auf 12.500,00 Euro und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10 (zehn) Millionen Euro schadensverursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 kann die Höhe der Haftung gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarungen geregelt werden.

20.4 HeLi NET übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Informationen, Daten, Produkten oder Dienstleistungen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

20.5 Sofern der Kunde die Eintragung in einem öffentlichen Teilnehmerverzeichnis und/oder Auskunftsdienstbeauftragt hat, steht HeLi NET für eine unterlassene oder fehlerhafte Eintragung nicht ein, wenn der Auftrag von HeLi NET zutreffend und rechtzeitig an den Herausgeber des Teilnehmerverzeichnisses bzw. den Betreiber des Auskunftsdienstes weiter gegeben wurde.

20.6 Für die von HeLi NET dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellten Geräte ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produktgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

21. Vertragslaufzeit und Beendigung

21.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

21.2 Bei Tarifwechseln und sonstigen Vertragsänderungen z. B. Wechsel der Anschlussart, beginnt eine neue 24 monatige Mindestlaufzeit. Dies gilt auch wenn im Falle eines Umzugs zugleich ein Tarifwechsel vorgenommen wird. Bei Umzug und Fortsetzung des Vertrages am neuen Wohnort, ohne Tarifwechsel, beginnt eine neue 12 monatige Mindestlaufzeit, wenn die Restlaufzeit des Vertrages weniger als 2 Monate beträgt.

21.3 Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bzw. deren Verlängerung gekündigt wird. Bei Buchung zusätzlicher Tarifoptionen (z. B. für Sprache oder Internet) kann der Vertrag über ein Basisprodukt nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeiten der gewählten Zusatzmodule sowie im Wege des Mietkaufs erworbenen Hardwaremodule gekündigt werden auch wenn die Laufzeit des Basisproduktes beendet ist. Tarifoptionen sind nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit vier Wochen zum Monatsende kündbar.

21.4 HeLi NET behält sich das Recht vor von dem Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht erbracht hat. Es gelten §§ 323 ff BGB.

21.5 Nach Eingang der Kündigung bestätigt HeLi NET dem Kunden binnen 5 Werktagen den Zugang der Kündigung.

21.6 Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der HeLi NET zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn -- der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung gem. Ziff. 16.1 oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für die letzten zwei Monate entspricht, in Verzug kommt, soweit auf den Vertrag eine gesetzliche Sonderregelung für das Recht zur Sperre (z. B. § 45 k TKG) Anwendung findet, ist eine fristlose Kündigung nur zulässig, wenn HeLi NET zur Sperre berechtigt ist oder -- der Kunde eine wesentliche Bestimmung des Vertrages verletzt und trotz schriftlicher Mahnung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um die Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben (Ziff. 9.6, 9.7, 10.7, 11.5, 11.7 und 11.8), -- eine Abmahnung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist, -- erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; -- im Fall von Unternehmen: dieses aufgelöst wird oder seine Geschäftstätigkeit auf Dauer einstellt, -- gem. Ziff. 4.1 eine erforderliche Grundstückseigentümererklärung widerrufen bzw. ein Nutzungsvertrag gekündigt wird, der Anbieter eine erforderliche Lizenz verliert oder Leistungen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung einstellen muss, -- Vorleister der HeLi NET die Vorleistung aus Gründen, die HeLi NET nicht zu vertreten hat, einstellen (Ziff. 7.2).

21.7 Kündigt HeLi NET das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wegen Verzugs oder Verletzung einer wesentlichen Bestimmung des Vertrages, hat der Kunde der HeLi NET die hierdurch entstehenden Kosten für die Umschaltung und Kündigung der Leitung bei der Deutschen Telekom AG und die der HeLi NET entstehenden Verwaltungskosten zu ersetzen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der HeLi NET bleiben unberührt.

21.8 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor der Anschluss bereitgestellt und die Mindestlaufzeit beendet ist, so hat der Kunde der HeLi NET die hierdurch entstehenden Kosten wie z.B. Leitungsbestellung beim Vorlieferanten, Abbau der bereits installierten Hardware für einen Glasfaseranschluss oder sonstige Dienstleistungen um einen Anschluss in Betrieb zunehmen, zu tragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt.

21.9 Die Kündigung lässt Verträge zwischen dem Kunden und OAP unberührt. Eine Nutzung der OAP Leistungen ist jedoch aufgrund des deaktivierten HeLi NET-LWL-Anschlusses nicht mehr möglich. Der Kunde kann daraus keine Ersatzansprüche gegenüber HeLi NET herleiten.

21.10 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die von HeLi NET leihweise überlassene Einrichtungen (z. B. NTBA, Splitter) binnen 10 Werktagen nach Vertragsende an HeLi NET in einwandfreiem Zustand frei Haus zurück zu senden und den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der HeLi NET den Zugang zu den technischen Anlagen zum Zwecke der Deinstallation der Anlage zu gewähren. Sollte dies nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen, ist HeLi NET berechtigt, dem Kunden die Kosten für die entsprechenden Einrichtungen in Rechnung zu stellen. Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die AGB weiter.

 22. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

HeLi NET ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses zu beachten. Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich in Anlagen der HeLi NET und den von ihr beauftragten Unternehmen, es sei denn, die Nachrichteninhalte werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Anlagen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch die erforderlichen Verbindungsdaten übermittelt. Der Kunde kann sich über die beim Auftragerteilten Datenschutzhinweise jederzeit auf der Homepage (www.helinet.de) oder in den Stadtwerke-Kundencentern der HeLi NET über die aktuellen Datenschutzhinweise informieren.

23. Bonitätsprüfung

23.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass HeLi NET bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des Kunden zuständigen Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH) und/oder bei einer entsprechenden anderen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren einholt. HeLi NET ist berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht-vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann Heli NET hierüber ebenfalls Auskunft erhalten.

23.2 Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der HeLi NET, eines Kunden der Schufa oder einer anderen entsprechenden Auskunftei oder Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtig werden.

24. Schlichtung, Gerichtsstand Der Kunde kann bei einem Streit, ob HeLi NET seine Pflichten gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Regelungen des Telekommunikationsrechts nachgekommen ist, durch einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizi-tät, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend kurz Bundesnetzagentur) mit Sitz in Bonn ein Schlichtungsverfahren einleiten. Das Nähere regelt die jeweils aktuell gültige Schlichtungsordnung der Bundesnetzagentur. Informationen sind im Internet unter www.bundesnetzagentur.de einsehbar. Das Schlichtungsverfahren erfolgt nur auf Kundenantrag und hindert keine Seite unabhängig von dem Schlichtungsverfahren seine Rechte gleichzeitig anderweitig, insbesondere gerichtlich geltend zu machen. Die gerichtliche Geltendmachung kann die Unzulässigkeit bzw. Beendigung einer Schlichtung begründen. So-fern der Kunde Kaufmann im Sinnes des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamm Erfüllungsort und Gerichtsstand. HeLi NET behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichts-stand bleibt unberührt.

25. Schlussbestimmungen

25.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail.

25.2 HeLi NET ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vorstehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam.

25.3 Sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Hamm Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

Stand 02.06.2010 (Gültig ab 15.06.2010)




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